Sommerfest

Liebe Mitglieder,

gerne senden wir Ihnen anbei weitere Information zum Sommerfest im Chiemsee Yacht Club. Tagsüber findet der Admirals Cup statt – über zahlreiche Meldungen freuen wir uns sehr!

Bitte beachten Sie zusätzlich folgende Hinweise:

  • Kinder bis 120 cm Größe frei, ab 120 cm bis zu einen Alter von 17 Jahren 50 % Nachlass
  • Begrenztes Platzkontingent!

Viele Grüße und einen schönen Tag

Ihr CYC

DSV Logo

Gold, Silber und Bronze für das German Sailing Team in Kiel

Kiel, 24. Juni 2018. Das German Sailing Team hat bei der 124. Kieler Woche drei Medaillen gewonnen und geht mit Platz vier in der inoffiziellen Nationenwertung beim Heimspiel vor Kiel hochmotiviert auf Kurs Weltmeisterschaft. Die letzte wichtige Standortbestimmung für die deutsche Segel-Nationalmannschaft endete mit vielen positiven Erkenntnissen.
Laser-Steuermann Philipp Buhl vom Segelclub Alpsee-Immenstadt überzeugte im Medaillenfinale mit kämpferischen Qualitäten und gewann seinen fünften Kieler-Woche-Titel. Im 49erFX segelten Tina Lutz (Chiemsee Yacht Club) und Susann Beucke (Hannoverscher Yacht-Club) souverän zu Silber. Im 470er der Frauen holten Nadine Böhm und Anna Markfort (Deutscher Touring Yacht-Club) Bronze.

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Lutz Beuke

Die Segel-Nationalmannschaft kämpft um Titel und WM-Startplätze. Mit dabei Tina Lutz und Susann Beucke.

Lesen Sie den ganzen Artikel auf germansailingteam.de

GötzWalter Götz, Jahrgang 1930, trat 1965 in den Chiemsee Yacht Club ein. Er war lange Jahre mit seiner Cometino "Why not" unterwegs, bevor er dann aus gesundheitlichen Gründen auf ein Elektroboot umstieg. 

Er war ein Gastronom aus Leidenschaft, er führte das Münchener Traditionsrestaurant "Klösterl", danach war erfür die gesamte Gastronomie am alten Münchner Flughafen in Riem verantwortlich. Hier konnten viele Clubmitglieder schöne Feste feiern. 1985 wurde er als Restaurationswart in den Vorstand des CYC gewählt, wo er bis zum Jahr 1990 wirkte. Angesichts des Umzuges des Flughafens nach Erding kandidierte er nicht mehr. In seiner "Amtszeit"  musste er viele Turbulenzen überstehen, denn während diesen 6 Jahren fanden nicht weniger als 5 Pächterwechsel statt, in einem Jahr (1986) sogar zwei. Und immer, wenn "Not am Mann" war, will sagen, wenn mal wieder kein Pächter, zur Verfügung stand, rückte Walter mit seiner Mannschaft aus München an und rettete manche Veranstaltung. Auch nach seinem Ausscheiden aus dem Vorstand stand er dem CYC in Fragen der Gastronomie immer mit Rat und Tat zur Seite.

Für seine Verdienste um den CYC wurde Walter Götz 1992 mit dem silbernen Ehrenzeichen ausgezeichnet.

Walter Götz verstarb am 18. Mai 2018. Wir werden seiner in Ehren gedenken.

Richard Brandl

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EINLADUNG
zur
ordentlichen Hauptversammlung
am Samstag, den 21. April 2018 , um 15:00 Uhr
im Restaurant des Chiemsee Yacht Club e.V. Prien

Folgende Tagesordnung soll auf der Hauptversammlung behandelt werden:

Tagesordnung

  1.  Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit der Versammlung
  2. Totengedenken
  3. Ehrungen
  4. Geschäftsbericht durch den 1. Vorsitzenden
  5. Bericht des Schatzmeisters und Haushaltsplan
  6. Bericht der Kassenprüfer
  7. Bericht des Sportwartes
  8. Bericht der Jugendleiterin
  9. Entlastung des Vorstandes
  10. Neuwahl der Kassenprüfer
  11. Anträge 

Anträge über die in der Hauptversammlung beraten werden soll, sind dem Vorstand per Adresse Chiemsee-Yacht-Club e.V., Seglerweg 9, 83209 Prien spätestens 7 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung schriftlich mit kurzer Begründung bekanntzugeben (§ 29 der Satzung).

 Unsere Satzung sieht unter § 29 einen Versand der Einladung per Email vor. Dies wollen wir erstmalig bei der Einladung zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung 2019 nutzen. Bitte teilen Sie uns daher bei Ihrer Bestätigung Ihrer Anwesenheit am Tag der Hauptversammlung 2018 Ihre gültige Email-Adresse mit oder wählen Sie die Option, die Unterlagen weiterhin per Post zu erhalten.

Mitglieder, die an der Teilnahme verhindert sind, können sich durch eine schriftliche Vollmacht durch ein anderes ordentliches Mitglied vertreten lassen, jedoch darf kein Mitglied mehr als eine Vollmacht auf sich vereinigen (§ 29 der Satzung).

Stimmberechtigt in der ordentlichen Hauptversammlung sind außer Ehrenmitgliedern nur die-jenigen ordentlichen Mitglieder, die ihren fälligen Beitrag für das laufende Kalenderjahr be-zahlt haben oder denen er vom Vorstand erlassen oder gestundet ist (§ 29 der Satzung).

gez.

Hannes Hubert-Reh
1. Vorsitzender